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Online-Beteiligung

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(© Sächsische Staatskanzlei)
Dialog miteinander in Sachsen

Ihre Meinung ist gefragt: Wir laden Sie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen herzlich ein zum Dialog über Themen aus Politik und Gesellschaft, zur Teilnahme an Umfragen sowie zur Mitwirkung an formellen Beteiligungsverfahren. Die Plattform ermöglicht, Themen zu diskutieren oder Anmerkungen zu konkreten Vorhaben zu verfassen. Beteiligungsprojekte und -verfahren werden auf kommunaler und regionaler Ebene angeboten sowie von Seiten der Landesregierung.

Was erwartet Sie auf dem On­line­-­Be­tei­li­gungs­portal?

Das Beteiligungsportal ist ein Angebot an alle Bürger und Organisationen des Freistaates Sachsen, aktiv an Entscheidungsprozessen von Politik und Verwaltung mitzuwirken.

Dialoge, Umfragen, Verfahren

Vonseiten der sächsischen Politik und der Verwaltung werden Dialoge, Umfragen oder Verfahren in das Portal eingestellt. Angemeldete Benutzer können innerhalb eines festgelegten Zeitraumes dazu ihre Meinungen, Ideen, Vorschläge und Stellungnahmen einbringen.

Die Initiatoren können auf dem Portal Beteiligungen oder Anhörungen über ihre Vorhaben, Satzungs- oder Gesetzentwürfe, Pläne oder Konzepte in Gang setzen. Dabei kann es sich um eine Diskussion und Einholung von Meinungen oder um Stellungnahmen im Zuge von förmlichen, d.h. gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren handeln.

Dauer

Die Dauer der aktiven Beteiligungsphase wird vom jeweiligen Initiator festgelegt und während des gesamten Verfahrens angezeigt. Sie erkennen ein aktuelles Beteiligungsverfahren an dem Begriff »AKTIV« in der Beteiligungsübersicht. Sobald ein Beteiligungsverfahren beendet ist, können keine Beiträge, Kommentare oder Stellungnahmen mehr verfasst werden. Ebenso sind keine Bewertungen von Beiträgen oder Kommentaren mehr möglich. »BEENDETE« Verfahren werden in den Ordner  »ARCHIV« verschoben und können dort für einen bestimmten Zeitraum aufgerufen und nachgelesen werden.

Wie können Sie sich beteiligen?

Je nach Art des Verfahrens ist es möglich, einen Beitrag zu dem vorgegeben Thema zu verfassen bzw. den von einem anderen Nutzer erstellen Beitrag zu kommentieren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Kommentare Anderer zu bewerten, also die eigene Zustimmung oder Ablehnung anzuzeigen.

Jeder angemeldete Benutzer kann beliebig viele Beiträge schriftlich verfassen oder in Form einer Videobotschaft hochladen.

Um selbst Beiträge, Kommentare oder Stellungnahmen schreiben zu können, muss man sich zunächst registrieren bzw. anmelden. Nach der Anmeldung ist eine Beteiligung im vorgegebenen Zeitfenster des Verfahrens möglich.

Was passiert mit den Beiträgen und Kommentaren?

Nach Ablauf der Beteiligungsphase werden die Kommentare vom Initiator ausgewertet. Die bereitstellende Behörde stellt im Anschluss nach Möglichkeit eine Auswertung in zusammenfassender Form auf dem Beteiligungsportal bereit, aus welcher hervorgeht, welche Rückmeldungen in das weitere Verfahren einfließen und welche nicht berücksichtigt werden konnten. Bei Umfragen werden die Ergebnisse entsprechend präsentiert.

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