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Beteiligung bei der EU

Europa - das klingt für manche nach viel Verwaltung im fernen Brüssel. Dabei ist Europa hier vor Ort. Nicht nur mit Förderung von Sozialprojekten, Infrastruktur oder Innovation, sondern auch mit Abgeordneten, die sich hier für das Europaparlament zur Wahl stellen.

Das Europaparlament wird alle fünf Jahre gewählt und ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Bei der Wahl gilt die in Deutschland sonst übliche Fünf-Prozent-Hürde bei Parlamentswahlen nicht.

Das EU-Parlament hat 751 Abgeordnete, die sich derzeit (2016) in acht Fraktionen organisiert haben. Zudem gehören insgesamt 16 EU-Parlamentarier keiner dieser Fraktionen an. Deutschland stellt 96 und Sachsen vier Abgeordnete.

EU-Haushalt
Das wichtigste Befugnis des EU-Parlament ist es, das letzte Wort zum EU-Haushalt zu haben. Dies gilt seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009. Ab diesem Zeitpunkt hat das Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Kompetenz, über den Haushalt der EU zu entscheiden. Allerdings liegt, soweit sich Rat und Parlament nicht in umfangreichen Verfahren einigen, die letzte Entscheidung beim Parlament. Im Bereich der Gesetze entscheiden der Rat (dies sind vor allem die Regierungschefs der Staaten) und das Parlament in der Regel gemeinsam. Auch hier gibt es Abstimmungsverfahren, falls Rat und Parlament unterschiedlicher Auffassung sind.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren verleiht dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union auf einer Vielzahl von Gebieten (z. B. wirtschaftliche Ordnungspolitik, Einwanderung, Energie, Verkehr, Umweltschutz, Verbraucherschutz) das gleiche Gewicht. Die überwiegende Mehrheit aller Gesetze der EU wird vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam erlassen.

Kontrolle über die Europäische Kommission
Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.

Das Europäische Parlament besitzt eine Anzahl von Kontrollmöglichkeiten. Dadurch kann es die Arbeit anderer EU-Institutionen überwachen, die angemessene Verwendung des EU-Haushalts beaufsichtigen und die korrekte Umsetzung von EU-Recht sicherstellen.

Formelles Anhörungs- und Beteiligungsverfahren

Europäische Bürgerinitiative

Im Rahmen der »Europäischen Bürgerinitiative« können eine Million EU‑Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens sieben EU‑Ländern die Europäische Kommission aufrufen, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist. Zu diesen Bereichen zählen beispielsweise Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit.

Dieses Recht ist in den EU‑Verträgen verankert. Die Regeln und Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative sind in einer EU‑Verordnung geregelt, die 2011 verabschiedet wurde.

Die erste Aufgabe ist die Bildung eines Bürgerausschusses, der sich aus mindestens sieben EU‑Bürgerinnen und -Bürgern zusammensetzen muss. Diese müssen in mindestens sieben verschiedenen EU‑Ländern leben.

Der Bürgerausschuss ist während des gesamten Verfahrens für die Verwaltung der Initiative verantwortlich. Bürgerinitiativen können nicht von Organisationen geleitet werden. Eine Organi-sation kann jedoch eine Initiative fördern oder unterstützen, sofern dies in voller Transparenz geschieht.

Binnen drei Monaten nach Eingang der Initiative werden die Organisatoren von Vertretern der Europäischen Kommission empfangen. Aus diesem Anlass können sie ihre Initiative erläutern können. Außerdem habe die Organisatoren der Bürgerinitiative die Möglichkeit, ihr Anliegen bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen.

Ebenfalls innerhalb dieser Frist veröffentlicht die Kommission eine formelle Antwort, in der sie erläutert, ob und welche Maßnahmen sie als Antwort auf die Bürgerinitiative vorschlägt, und die Gründe für ihre – möglicherweise auch negative – Entscheidung darlegt.

Das EU-Parlament

Offizielle Website des Europäischen Parlaments

Die Europäische Kommission

Offizielle Website der Euro­päischen Kom­mis­sion

Europäische Bürger­ini­tia­tiven

Amtliches Register - Aktuelle Euro­päische Bürger­ini­tia­tiven

Broschüre

Broschüre zu den Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung in Sachsen

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